Gemeinde Spardorf

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

In Ausübung der Aufgaben ist es erforderlich, personenbezogene Daten zu verarbeiten.

Daten werden ausschließlich in dem Umfang erhoben, wie sie durch die Betroffenen selbst zur Verfügung gestellt werden bzw. eine Einwilligung zur Erhebung bei Dritten (Einholung von Auskünften bei Dritten) erteilt wird.

Folgendes wird versichert: Eine Weitergabe/Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine Einwilligung erteilt worden ist.

Die Betroffenen haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, einschließlich Herkunft und Empfänger ihrer Daten. Gleiches gilt für den Zweck der Datenverar-beitung.

Die Einwilligungserklärung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Ein evtl. Widerruf kann zur Folge haben, dass der angegebene Zweck nicht erfüllt werden kann. Der Widerruf ist formlos an die bear-beitende Stelle zu richten und soll die betroffene Person sowie das Bestreben nach Widerruf erkennen lassen. Nachfolgend die Informationen zu Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Auszug aus der Datenschutz-Grundverordnung

Artikel 13 - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Per-son

1) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:

a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;

b) gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;

c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechts-grundlage für die Verarbeitung;

d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;

e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und

f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Arti-kel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.

2) Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwen-dig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:

a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

b) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden per-sonenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Ver-arbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Daten-übertragbarkeit;

c) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a be-ruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Recht-mäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;

d) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

e) ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die per-sonenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und

f) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die in-volvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbei-tung für die betroffene Person.

3) Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzu-verarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffe-nen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.

4) Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.