Gemeinde Spardorf

Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz

- Solarenergie
- Regenwassernutzung

Antragstellende Person


   






91080


Spardorf



Anschrift der geförderten Anlage



91080


Spardorf

Wofür wird die Förderung beantragt?

KWp

KWh

KWp

qm Kollektorfläche

qm Kollektorfläche

*) Die Förderung ist auf 60% der Investitionskosten beschränkt.

Bedingungen

 

 

 

Förderbedingungnen kurz und knapp

  • Die Gemeinde Spardorf leistet auf Antrag einen freiwilligen Zuschuss zu den oben genannten Anlagen, die in der Gemeinde Spardorf errichtet werden müssen.
  • Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragstellung gewährt, solange die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Maßgeblich hierfür ist der Antrag auf Auszahlung nach Umsetzung der Maßnahme.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht.

Die vollständige Förderrichtlinie finden Sie auf dieser Seite:
https://spardorf.vg-uttenreuth.de/umwelt-mobilitaet/foerderungen/solarenergie/.


© Gemeinde Spardorf, vertreten durch den 1. Bürgermeister Andreas Wasielewski
c/o Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth
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