Förderbedingungnen kurz und knapp
- Die Gemeinde Spardorf leistet auf Antrag einen freiwilligen Zuschuss zu den oben genannten Anlagen, die in der Gemeinde Spardorf errichtet werden müssen.
- Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragstellung gewährt, solange die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Maßgeblich hierfür ist der Antrag auf Auszahlung nach Umsetzung der Maßnahme.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht.
Die vollständige Förderrichtlinie finden Sie auf dieser Seite:
https://spardorf.vg-uttenreuth.de/umwelt-mobilitaet/foerderungen/solarenergie/.
© Gemeinde Spardorf, vertreten durch den 1. Bürgermeister Andreas Wasielewski
c/o Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth
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